Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

Basisdaten
Titel:Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen
Kurztitel:Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Abkürzung:ChemRRV
Art:Verordnung
Geltungsbereich:Schweiz, Liechtenstein
Rechtsmaterie:Gesundheit
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
814.81
Ursprüngliche Fassung vom:18. Mai 2005
Inkrafttreten am:1. August 2005
Letzte Änderung durch:AS 2024 745
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2026
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist eine schweizerische Gesetzgebung, die auf Verordnungsstufe den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen verbietet oder einschränkt bzw. den Umgang damit regelt. Die ChemRRV löste 2005 die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung) ab.

Die Verordnung beinhaltet bewilligungspflichtige Anwendungen und Bewilligungsvoraussetzungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln. Ferner ist der Umgang mit Kältemitteln geregelt.

Die Bestimmungen der europäischen RoHS-Richtlinie wurden in der ChemRRV (Anhang 2.18) in nationales Recht übernommen.

Die ChemRRV gilt auch in Liechtenstein.

  1. Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) vom 9. Juni 1986
  2. Fassungen der ChemRRV bei admin.ch
  3. Erläuternder Bericht zur Verordnung, 2015 (PDF; 0,3 MB)
  4. Kundmachung vom 29. April 2014 der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II)