Codex Euricianus
Codex Euricianus ist eine seit etwa 1900 gebräuchliche Bezeichnung für eine spätantike, vom Westgotenkönig Eurich veranlasste Aufzeichnung des westgotischen Rechts in lateinischer Sprache. Der im 5. Jahrhundert geschaffene Kodex vermittelt als nachklassische Rechtsquelle des Vulgarrechts Erkenntnisse über die tolosanischen Gepflogenheiten und den Herrschaftsverlust der Römer über den Westen des Reichs. Als eines der ersten germanischen Rechtsbücher, ist er von erheblicher rechtsgeschichtlicher Bedeutung, besonders für das Rechtswesen auf der iberischen Halbinsel, obgleich er lediglich fragmentarisch erhalten geblieben ist.