Codex Iuris Bavarici Criminalis
Der Codex Iuris Bavarici Criminalis (abgekürzt häufig CIBI) war ein 1751 veröffentlichtes Strafgesetzbuch des Kurfürstentums Bayern. Das Gesetzbuch bildete den Auftakt zu einer umfassenden Rechtsreform, die mit den modernen zivil- und zivilprozessrechtlichen Kodifikationen abgeschlossen wurde.
Im Gegensatz zu den zivilen Rechtsordnungen, dem 1753 in Kraft getretenen Codex Iuris Bavarici Iudiciarii und dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756, verrät der früher geschaffene Kriminalcodex noch keine Züge eines aufgeklärten Absolutismus, wie er dem Zeitgeist entsprochen hätte. Das Gesetzbuch enthielt noch die altertümlichen Straftatbestände und abstoßenden Sanktionen. Enthalten waren Zaubereidelikte, Gotteslästerung, Ketzerei und Hexerei. Zur Wahrheitsfindung diente ungebrochen die Folter, bezeichnet als „landsgebräuchliche Tortur“. Statthaft zur Folter waren der Daumenstock oder das Aufziehen und das Traktieren mit Spitzruten. Gegenüber den mittelalterlichen Regelungen wurde die Spitzrutenfolter darauf beschränkt, den Delinquenten bäuchlings zu legen, um Hiebe über dessen Rücken zu verteilen. Zum antiquierten Bild passt, dass als verschärfte Strafarten mit Todesfolge das Pfählen, Vierteilen oder Verbrennen fortgeschrieben wurde. Bisweilen sollten diese drastischen Strafen zur Vermeydung ohnnöthiger Kösten, hinführo unterlassen werden.
- 1 2 Otto Stobbe: Geschichte der deutschen Rechtsquellen. Verlag C.A. Schwetschke & Sohn Braunschweig, Band 1 1860, Band 2 1864. S. 443. (Online)
- ↑ Eberhard Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege. Göttingen 1965. S. 223 ff.; 248 f.
- ↑ Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Vandenhoeck u. Ruprecht, Göttingen 2. Auflage 1967, S. 322–347 (326 f.).
- ↑ Die Amberger Fronfeste erzählt: Die peinliche Befragung.
- ↑ Herbert Grziwotz: 200 Jahre Bayerisches Strafgesetzbuch. In Legal Tribune Online.