Cross-Default-Klausel

Die Cross-Default-Klausel ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Kreditverträgen oder Anleihebedingungen, wonach eine Vertragsstörung bereits eintreten soll, wenn der Schuldner im Verhältnis zu anderen Gläubigern vertragsbrüchig wird, ohne dass der die Klausel beinhaltende Vertrag verletzt worden ist.

Die Cross-Default-Klausel (deutsch Drittverzugsklausel) ist eine Sonderform der Weigerung des Kreditnehmers, zukünftig einer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen (englisch repudiation).

Die einfache Default-Klausel räumt in internationalen Kreditverträgen (Konsortialkredit) oder Anleihebedingungen dem Gläubiger das Recht ein, den Anleihe- oder Kreditbetrag sofort fällig stellen zu dürfen, sobald beim Schuldner bestimmte Verzugsgründe (Schuldnerverzug) vorliegen. Fehlt es jedoch an Verzugsgründen aus den Anleihebedingungen oder dem Kreditvertrag, so ist eine Anleihe- oder Kreditkündigung nicht möglich, auch wenn der Schuldner in anderen Vertragsverhältnissen vertragsbrüchig geworden ist. Erst mit Hilfe der Cross-default-Klausel ergibt sich eine Kündigungsmöglichkeit, sodass sich durch diese Klausel Vertragsstörungen bei anderen Vertragsverhältnissen auch auf den betroffenen Kreditvertrag auswirken.