Kreditvertrag
Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag; englisch loan agreement) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits. Vertragsparteien des Kreditvertrages sind der Kreditgeber (Kreditinstitute oder andere Gläubiger) und der Kreditnehmer. Die Leistung des Kreditgebers besteht in der Gewährung von Kredit aller Kreditarten sofort nach Vertragsabschluss, die Gegenleistung des Kreditnehmers setzt sich zusammen aus der Rückzahlung des Kredits und der Zahlung der Kreditzinsen in der Zukunft. Werden Kreditsicherheiten vereinbart, so regelt ein eigenständiger Sicherungsvertrag deren Bestellung zwischen dem Sicherungsgeber (entweder der Kreditnehmer oder Dritte) und dem Sicherungsnehmer (Kreditinstitut).
- ↑ Manuel Falter/Fritz Hermanns, Die Praxis des Kreditgeschäfts bei Sparkassen und anderen Kreditinstituten, 10. Auflage, 1980, S. 29; ISBN 3-09-301020-9