Sicherungsvertrag
Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer Sicherungsgrundschuld) vereinbart, welche Forderung beziehungsweise welcher Kredit gesichert werden soll.