Damenstift Würzburg
Das Damenstift der heiligen Anna zu Würzburg wurde 1714 durch Johann Philipp von Greiffenclau zu Vollraths, Fürstbischof von Würzburg, entsprechend einem Vermächtnis der Gräfin Anna von Dernbach für ledige Damen des fränkischen Adels gegründet. Es war eines der wenigen katholischen Damenstifter.
Die Anzahl der Stiftsdamen war auf sechs unverheiratete Frauen aus reichsunmittelbaren Familien festgelegt. Aufnahmebedingung war katholischer Glaube, ein Alter zwischen 12 und 16 Jahren und ein Adelsnachweis auf acht Ahnen. 1756 ermöglichte eine Schenkung durch Domherr von Ostein die Erhöhung der Zahl auf acht. Über die Aufnahme entschied der Bischof von Würzburg, der auch die Äbtissin ernannte.
Das Stift besaß unter anderem die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in Järkendorf und einem Drittel von Abtswind, beides in der Herrschaft Wiesentheid. Kompetenzstreitigkeiten der richterlichen Zuständigkeit des dem Bischof unterstehenden Stifts für Gebiete außerhalb dessen Hochstifts führten Damenstift und bischöfliche Regierung bis vor den Reichshofrat, der zugunsten des Damenstifts entschied. Einen Prozess vor der Konzilskongregation um das Recht, über die Wahl der Äbtissin und die Aufnahme neuer Damen selbst zu entscheiden, verlor das Damenstift hingegen.
Das Vermögen wurde von einem Stiftsverwalter verwaltet, der auch die niedere Gerichtsbarkeit wahrnahm.
Die Stiftsdamen trugen eine Schärpe mit dem Stiftszeichen, eine emaillierte Medaille mit dem Bildnis der heiligen Anna auf der Vorder- und dem Wappen der Familie Dernbach auf der Rückseite.