Dauphin (Adel)
Der Dauphin war der jeweilige Kronprinz des Königs von Frankreich zur Zeit der Dynastien der Valois und der Bourbonen.
Der Titel „Dauphin“ (wörtlich: „Delfin“) geht auf den Beinamen des Grafen Guigues IV. von Albon († 1142) zurück, der le Dauphin genannt wurde. Erstmals erscheint diese Bezeichnung in einer Stiftungsurkunde seiner Eltern 1110, er selbst verwendete die Bezeichnung in einer Urkunde von 1122. Über deren Ursprung gibt es verschiedene Theorien (siehe den Artikel über Guigues IV.).
Unter seinen Nachkommen avancierte dieser Beiname zum Titel, der Delfin wurde ihr Wappentier und gab der Grafschaft Albon im Viennois schließlich den Namen Dauphiné (wörtlich: „Delfinat“). 1349 wurde der kinderlose Dauphin Humbert II. Mönch und übergab sein Fürstentum dem französischen König Philipp VI. Da die Dauphiné de jure zum Heiligen Römischen Reich gehörte und König Philipp kein Lehnsmann des römisch-deutschen Kaisers werden wollte, reichte er das Fürstentum samt dem Titel Dauphin weiter an seinen Enkel und künftigen Thronerben, den späteren König Karl V. Als dieser 1364 den Thron bestieg setzte er diese Praxis fort und gab die Dauphiné an seinen ältesten Sohn, den späteren Karl VI., weiter. Hiermit etablierte sich für mehrere Generationen diese Praxis. König Karl VII. annektierte 1457 die Dauphiné in die französische Krondomäne – die deutschen Kaiser hatten inzwischen ihre Ansprüche auf die Dauphiné aufgegeben –, womit dieses Fürstentum als autonome Gebietskörperschaft aufhörte zu existieren. Der Titel Dauphin blieb jedoch als Bezeichnung für den jeweiligen französischen Kronprinz bestehen (ähnlich wie der englische Kronprinz traditionell Prince of Wales oder der spanische Kronprinz Príncipe de Asturias heißen).
Der Titel stand nur Nachfahren des amtierenden Königs zu, nicht aber Thronerben, die ihm als jüngere Brüder nachfolgten oder aus Seitenlinien des Herrscherhauses auf den Thron kamen. Daher waren sieben Könige nie Dauphins, weil sie entweder, wie Karl IX., Heinrich III. oder Karl X. als jüngere Brüder eines Königs auf den Thron nachrückten oder weil sie selbst keine Königssöhne waren, sondern aus Nebenlinien kamen, wie Ludwig XII. (Valois-Orléans), Franz I. (Valois-Angoulême) und Heinrich IV. (Bourbon). Auch der während der Revolution die Thronfolge antretende Ludwig XVIII. war als Bruder bzw. Onkel seiner Vorgänger nie Dauphin. Umgekehrt wurden zahlreiche Dauphins nie König, weil sie früher als ihr Vater starben (z. B. Sohn Ludwig und Enkel Ludwig von Ludwig XIV.).
Der letzte französische Kronprinz, der offiziell le Dauphin genannt wurde, war Louis-Antoine de Bourbon, duc d’Angoulême (Ludwig XIX.). Er war Sohn von Karl X., der nach der Julirevolution von 1830 zurücktrat und auf den Thron verzichtete. Der jeweils älteste Sohn des französischen Thronprätendenten aus dem Hause Bourbon führte jedoch weiterhin den Titel, während des Zweiten Kaiserreichs und der Republiken, als Thronfolger-Prätendent.
Heutiger Träger des Prätendenten-Titels Dauphin de France ist Gaston Louis Antoine Marie d’Orléans (* 2009), ältester Sohn des Thronprätendenten und Chefs des Hauses Orléans, Jean d’Orléans, Graf von Paris (* 1965). Der jeweilige französische Thronprätendent verleiht bis heute innerhalb seiner Familie Herzogs- und Grafentitel, die von heutigen französischen Gerichten als reine Höflichkeitstitel bezeichnet, jedoch als solche auch verwendet werden.
Im heutigen Sprachgebrauch des Französischen ist das Wort „dauphin“ auch in einer anderen, allgemeineren Bedeutung gebräuchlich. Es bezeichnet den erwünschten oder designierten Nachfolger eines höheren Amtsträgers.