Heiliges Römisches Reich
Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war vom Spätmittelalter bis 1806 die offizielle Bezeichnung für das seit dem 10. Jahrhundert aus zahlreichen Territorien bestehende Herrschaftsgebiet der römisch-deutschen Kaiser. Der Name leitet sich vom Anspruch seiner mittelalterlichen Herrscher ab, Nachfolger der römischen Kaiser der Antike und im Sinne des Gottesgnadentums die universalen, weltlichen Oberhäupter der Christenheit zu sein, im Rang also über allen anderen Königen Europas zu stehen. Im späten 15. bis 16. Jahrhundert etablierte sich zeitweise auch die Bezeichnung „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation“. Diese Bezeichnung wurde nach der Auflösung des Reiches ab dem 19. Jahrhundert wieder popularisiert, vor allem zur Bezeichnung des neuzeitlichen Reiches. Zur Unterscheidung von dem 1871 als Nationalstaat gegründeten Deutschen Reich wird das Heilige Römische Reich in der historischen Forschung auch als Römisch-Deutsches Reich oder als Altes Reich bezeichnet.
Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Mit seiner Kaiserkrönung am 2. Februar 962 in Rom knüpfte Otto I., wie 162 Jahre zuvor Karl der Große, an die Idee des erneuerten Römerreiches an. An der Theorie der Translatio imperii, die ihren universalen Herrschaftsanspruch legitimierte, hielten seine Nachfolger bis zum Ende des Reiches prinzipiell fest. Das Gebiet des Ostfrankenreichs wurde erstmals im 11. Jahrhundert in verschiedenen Schriftquellen – aber nie offiziell – als Regnum Teutonicum oder Regnum Teutonicorum bezeichnet. Seit der Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas sind die Namen Sacrum Imperium (1157) und Sacrum Romanum Imperium (1184) erstmals urkundlich belegt, nicht erst seit 1254, wovon die ältere Forschung ausging.
Umfang und Grenzen des Heiligen Römischen Reiches veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte erheblich. Seit 1033 bestand es aus drei Teilen: aus dem Regnum Teutonicum, also dem „deutschen“ Reich, aus Reichsitalien und – bis zum faktischen Verlust im ausgehenden Spätmittelalter – aus dem Königreich Burgund, das auch als Arelat bezeichnet wurde. Eine Sonderrolle nahm das ebenfalls dem Reich angehörige Königreich Böhmen ein. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung um 1200 umfasste das Reichsgebiet das heutige Deutschland bis zur Eider, die Benelux-Staaten mit Ausnahme von Teilen Flanderns, die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Slowenien und Norditalien außer Venedig sowie weite Teile im Osten Frankreichs und ungefähr das westliche Drittel Polens. Wegen verschiedener Unklarheiten bei der Reichszugehörigkeit (z. B. den Deutschordensstaat betreffend) ist eine eindeutige Darstellung des Reichsgebietes nicht möglich; dies ist auch im Falle der hier verwendeten Karten zu beachten.
Aufgrund seines multiethnischen, vor- und übernationalen Charakters und seines universalen Anspruchs entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführter, ständisch geprägter Verband von Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Institutionen wie dem Reichstag und dem Reichskammergericht. Seit der Frühen Neuzeit war das Reich strukturell nicht mehr zu offensiver Kriegsführung, Machterweiterung und Expansion fähig. Rechtsschutz und Friedenswahrung galten seither als seine wesentlichen Zwecke. Das Reich sollte für Ruhe, Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten sorgen, indem es die Dynamik der Macht eindämmte: Untertanen sollte es vor der Willkür der Landesherren und kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers schützen. Da seit dem Westfälischen Frieden von 1648 auch benachbarte Staaten als Reichsstände in seine Verfassungsordnung integriert waren, erfüllte das Reich zudem eine friedenssichernde Funktion im System der europäischen Mächte.
Das Reich konnte seit der Mitte des 18. Jahrhunderts seine Glieder immer weniger gegen die expansive Politik innerer und äußerer Mächte schützen. Dies trug wesentlich zu seinem Untergang bei. Durch die Napoleonischen Kriege und die daraus resultierende Gründung des Rheinbunds, dessen Mitglieder aus dem Reich austraten, war es nahezu handlungsunfähig geworden. Das Heilige Römische Reich erlosch am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.
- ↑ Die lateinischen Namensformen variieren, siehe etwa Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich. 2. Auflage, Köln [u. a.] 2006, S. 2.
- ↑ Karl Zeumer: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar 1910, S. 26 f. (Volltext bei Wikisource).
- ↑ Joachim Ehlers: Die Entstehung des Deutschen Reiches. 4. Auflage, München 2012, S. 97 (mit Belegen): Zusatz deutscher Nation zum römischen Reichstitel 1474, Römisches Reich Teutscher Nation 1486 und 1512 vollständig Heiliges Römisches Reich Teutscher Nation. In der modernen Forschungsliteratur wird die Bezeichnung Heiliges Römisches Reich deutscher Nation daher nicht für das mittelalterliche, sondern für das neuzeitliche Reich gebraucht.
- ↑ Vgl. beispielsweise Kurt-Ulrich Jäschke: Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300. Stuttgart 1999; Martin Kintzinger: Herbst des Mittelalters? Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays, hrsg. v. Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse. Dresden 2006, S. 289–297; Volker Press: Das römisch-deutsche Reich - ein politisches System in verfassungs- und sozialgeschichtlicher Fragestellung. In: Derselbe: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Johannes Kunisch, Berlin 2000, S. 18–41.
- ↑ Vgl. etwa Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003.
- ↑ Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich. 2. Auflage, Köln [u. a.] 2006, S. 1 ff. Siehe auch Joachim Ehlers: Die Entstehung des Deutschen Reiches. 4. Auflage, München 2012.
- ↑ Carlrichard Brühl: Die Geburt zweier Völker. Köln [u. a.] 2001, S. 69 ff.
- ↑ Zur politischen Begrifflichkeit des 9. und 10. Jahrhunderts Wolfgang Eggert: Ostfränkisch – fränkisch – sächsisch – römisch – deutsch. Zur Benennung des rechtsrheinisch-nordalpinen Reiches bis zum Investiturstreit. In: Frühmittelalterliche Studien 26, 1992, S. 239–273; Wolfgang Eggert: Das ostfränkisch-deutsche Reich in der Auffassung seiner Zeitgenossen. Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte. Berlin 1973; Eckhard Müller-Mertens: Regnum Teutonicum. Aufkommen und Verbreitung der deutschen Reichs- und Königsauffassung im frühen Mittelalter. Berlin 1970.
- ↑ Vgl. dazu Jürgen Petersohn: Rom und der Reichstitel «Sacrum Romanum Imperium». Stuttgart 1994, S. 78–80.
- ↑ Ulrich Knefelkamp: Das Mittelalter. Geschichte im Überblick. 3., ergänzte und aktualisierte Auflage. Paderborn 2018, S. 147; Peter Hilsch: Das Mittelalter – die Epoche. 4., überarbeitete Auflage. Konstanz 2017, S. 117.