Römisch-deutscher Kaiser
| Römischer Kaiser | |
|---|---|
| Romanorum Imperator | |
| Zweiköpfiger Reichsadler wie er von den Habsburger–Kaisern in der Frühen Neuzeit verwendet wurde | |
| Längste Regentschaft Friedrich III. 19. März 1452 – 19. August 1493 | |
| Schaffung des Amtes | 2. Februar 962 |
| Auflösung des Amtes | 6. August 1806 |
| Erster Amtsinhaber | Otto I. |
| Letzter Amtsinhaber | Franz II. |
Als römisch-deutsche Kaiser bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reiches, das in der Forschung auch als römisch-deutsches Reich bezeichnet wird, von der Krönung Ottos des Großen im Jahr 962 bis zur Niederlegung der Krone durch Franz II. 1806. Der Begriff dient der Unterscheidung von den römischen Kaisern der Antike, den Kaisern der Jahre von 800 bis 924, in denen das Kaisertum an die fränkische und italienische Königswürde geknüpft war, den Kaisern der Habsburgermonarchie zwischen 1806 und 1918, dem vom Paulskirchenparlament gewählten Kaiser der Deutschen und den Deutschen Kaisern und Königen von Preußen in der Zeit von 1871 bis 1918.
Ausgangs- und Bezugspunkt des mittelalterlichen Kaisertums war das römische Kaisertum, das seit der Spätantike christlich geprägt war. Das römisch-deutsche Kaisertum stellte demnach eine gesteigerte Königsherrschaft dar. Nach der übernationalen Reichsidee beanspruchte der Kaiser zumindest formal den Vorrang vor allen anderen Königen der abendländischen Christenheit. Dies führte vielfach zu Konflikten, zumal die reale Macht des Kaisers diesem universellen Anspruch spätestens seit dem Interregnum des 13. Jahrhunderts nicht mehr gerecht wurde und sich wesentlich auf seinen Hausbesitz stützen musste.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Kaisertitel waren bis zum Spätmittelalter die Wahl zum römisch-deutschen König (lateinischer Titel rex Romanorum) sowie die Anerkennung und die Krönung durch den Papst in Rom. Otto I. nannte sich seit 962 Imperator, seit Otto II. lautete der offizielle Titel Imperator Romanorum, also Römischer Kaiser (wörtlich: „Kaiser der Römer“). Später wurde die Formulierung Romanorum Imperator Augustus („erhabener Kaiser der Römer“) üblich. Seit den Beschlüssen des Kurvereins von Rhense im Jahr 1338 setzte sich die Ansicht durch, dass die Königswahl allein den deutschen Kurfürsten zustehe, keiner päpstlichen Approbation bedürfe und den Anspruch auf das Kaisertum begründe. Der Titel des Herrschers zwischen Wahl und Krönung lautete seit Maximilian I. Erwählter Römischer Kaiser. Sein Enkel Karl V. war 1530 der letzte, der noch vom Papst gekrönt wurde. Alle seine Nachfolger wurden in Frankfurt gewählt und gekrönt.
- ↑ Vgl. beispielsweise Kurt-Ulrich Jäschke: Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300. Stuttgart 1999; Martin Kintzinger: Herbst des Mittelalters? Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays, hrsg. v. Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse. Dresden 2006, S. 289–297; Volker Press: Das römisch-deutsche Reich - ein politisches System in verfassungs- und sozialgeschichtlicher Fragestellung. In: Derselbe: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Johannes Kunisch, Berlin 2000, S. 18–41.
- ↑ Siehe dazu Hartmut Leppin, Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Kaisertum im ersten Jahrtausend. Regensburg 2012.
- ↑ Vgl. zusammenfassend Bernd Schneidmüller: Kaiser, Kaisertum (Mittelalter). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage. Band 2 (2012), Sp. 1496 ff.
- ↑ Vgl. Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3 (Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998, S. 52.