Römisch-deutscher König
Als römisch-deutschen König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist. Das Heilige Römische Reich wird entsprechend in der Forschung auch als römisch-deutsches Reich bezeichnet.
Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit vermeiden, ebenso wie die moderne Bezeichnung römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrscher des Heiligen Römischen Reiches von den römischen Kaisern der Antike und den deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreiches dient.
Der eigentliche, lateinische Titel des römisch-deutschen Königs lautete während der Ottonenzeit rex Francorum (König der Franken) und seit der späten Salierzeit rex Romanorum (König der Römer bzw. römischer König). Daneben war in der Neuzeit der Titel Rex in Germania (König in Germanien) in Gebrauch.
- ↑ Vgl. beispielsweise Kurt-Ulrich Jäschke: Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300. Stuttgart 1999; Martin Kintzinger: Herbst des Mittelalters? Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays, hrsg. v. Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse. Dresden 2006, S. 289–297; Volker Press: Das römisch-deutsche Reich - ein politisches System in verfassungs- und sozialgeschichtlicher Fragestellung. In: Derselbe: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Johannes Kunisch, Berlin 2000, S. 18–41.