Reichstag (Heiliges Römisches Reich)
Der historische Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des feudalen Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König bzw. Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde nach 1495 zu einer festen Institution der Reichsverfassung (bis 1806, als das Reich endete).
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Ab 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg.
Ab 1815 war die Bundesversammlung das einzige Organ des Deutschen Bundes, das auch Bundestag genannt wurde. Reichstag war der Name für das moderne Repräsentativ-Parlament, das in der Reichsverfassung von 1849 vorgesehen war. Im Jahr 1866 brachte Bismarck den Ausdruck in seinen Bundesreformplan ein, und ab 1867 wurde dies der Name des Parlamentes im Norddeutschen Bund bzw. ab 1871 im Kaiserreich.