Körperschaft
Eine Körperschaft (auch Korporation, von französisch corporation entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Es gibt Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Privatrechtliche Körperschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs nehmen am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Ihre freie Gründung und Betätigung ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich garantiert, ebenso die Mitgliedschaft (Art. 19 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 GG). Das gilt auch für juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im EU-Ausland.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und nehmen neben Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Beliehenen öffentliche Verwaltungsaufgaben wahr. Für bestimmte Personen kann die Mitgliedschaft in bestimmten öffentlich-rechtlichen Körperschaften gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise für Angehörige der sogenannten Kammerberufe in berufsständischen Organisationen mit Aufsichtsfunktion wie der Ärzte- oder der Rechtsanwaltskammer.
- ↑ Koerperschaft. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 11: K – (V). S. Hirzel, Leipzig 1873, Sp. 1840 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Raiser, Veil: Kapitalgesellschaftsrecht. 6. Auflage. 2015, S. 8, Rn. 2.
- ↑ Mike Wienbracke: EU-Recht geht Art. 19 Abs. 3 GG vor. BVerfG: Juristische Personen aus dem EU-Ausland sind grundrechtsfähig. ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. publicus-boorberg.de, 2011.