Monarchie
| Staats- und Regierungsformen der Welt |
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| (Angaben de jure laut Verfassung, nicht zwangsläufig de facto. Stand: 2024) |
Der Begriff Monarchie (altgriechisch μοναρχία monarchía, deutsch ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos, deutsch ‚ein‘ und ἄρχειν archein, deutsch ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Als Staatsform bildet sie somit das Gegenstück zur Republik.
Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Regierungsformen stark unterschiedlich ausfallen, das Spektrum reicht von fast keiner (parlamentarische Monarchie) über eine durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie).
Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt (sakrale Elemente).
Die Staatstheorie beziehungsweise -ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Zur gelegentlich vorkommenden parallelen Herrschaft mehrerer Monarchen siehe Dyarchie.
- ↑ Eckhard Jesse: Republik/Republikanismus. In: Handbuch Staat. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2018, S. 587–597, doi:10.1007/978-3-658-20744-1_53.