Direktorialsystem
| Staats- und Regierungsformen der Welt |
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| (Angaben de jure laut Verfassung, nicht zwangsläufig de facto. Stand: 2024) |
Das Direktorialsystem ist zum einen in der Wirtschaft eine Organisationsform der Führungsspitze mit einer Einzelperson – dem Direktor – als alleiniger Entscheidungsinstanz (im Gegensatz zu einem Kollegialsystem) – und zum anderen im politischen Kontext ein Regierungssystem mit einem aus mehreren Personen bestehenden Direktorium auf der obersten Entscheidungsebene. Deren Mitglieder – die Direktoren – sind in der Entscheidungsfindung gleichrangig und nach dem Kollegialsystem organisiert. Alternativbezeichnungen für letzteres sind direktoriales Regierungssystem oder Direktorialverfassung.
- ↑ Erich Kosiol: Organisation der Unternehmung. Wiesbaden 1962, S. 117 f.