Deutsch-Polnisches Abkommen über Oberschlesien

Das Deutsch-Polnische Abkommen über Oberschlesien (auch bezeichnet als Genfer Abkommen) war ein zwischen der Republik Polen und dem Deutschen Reich abgeschlossener bilateraler völkerrechtlicher Vertrag. In ihm wurde der Vollzug der Teilung Oberschlesiens infolge der Volksabstimmung von 1921 geregelt, die der Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg vorgeschrieben hatte. Neben Vereinbarungen für eine über 15 Jahre schrittweise zu erfolgende Entflechtung der Wirtschaft im Oberschlesischen Industriegebiet wurden weitreichende Regelungen zum Minderheitenschutz getroffen. Vor allem als Minderheitenvertrag erhielt das Deutsch-Polnische Abkommen große Aufmerksamkeit und diente als Vorbild für eine Vielzahl nachfolgender Verträge. Es wurde am 15. Mai 1922 in Genf unterzeichnet, trat am 15. Juni 1922 in Kraft und lief wie vereinbart zum 15. Juli 1937 aus.