Deutschblütig

Deutschblütig ist ein Begriff aus der völkischen Bewegung und war in der Sprache des Nationalsozialismus gleichbedeutend mit dem Begriff der „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Deutschblütig zu sein, war konstitutiv für die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgemeinschaft und seit den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 einschließlich des Reichsbürgergesetzes Voraussetzung für den Genuss der vollen politischen Rechte.

Der Begriff war außerdem zentral für die nationalsozialistische Blut-und-Boden-Ideologie und ging einher mit territorialen Ansprüchen des „Dritten Reichs“ außerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 und mit dem deutschen Vernichtungskrieg im Osten.

Während der NS-Herrschaft ist eine konsistente positive Definition nicht gelungen.