Nürnberger Gesetze

Nürnberger Gesetze ist ein Sammelbegriff für das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das Reichsbürgergesetz, die während des Reichsparteitags der NSDAP im Saal des Industrie- und Kulturvereins Nürnberg am 15. September 1935 vom Reichstag verabschiedet wurden. Der Reichstag war eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden.

Ebenfalls am 15. September 1935 wurde das Reichsflaggengesetz verabschiedet, das die Hakenkreuzfahne zur einzigen Reichs- und Nationalflagge erklärte, und Personen jüdischen Glaubens oder auch nur jüdischer Abstammung die Verwendung verbot.

Alle drei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt vom 16. September 1935 mit dem Zusatz „Nürnberg, den 15. September 1935, am Reichsparteitag der Freiheit“ verkündet. Sie wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

  1. RGBl. I S. 1146
  2. RGBl. I S. 1146
  3. RGBl. I S. 1145
  4. Maximilian Becker: Nürnberger Gesetze. Historisches Lexikon Bayerns, 21. Juli 2020.