Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin 2021

Volksentscheid
„Deutsche Wohnen & Co enteignen“
abgegebene Stimmen
42.3% (59.1%)
29.2% (40.9%)
1.9%
26.5%
Ja
Nein
ungültig
Stimmverzicht
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
25 % Zustimmungsquorum
Quelle: Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen am 26. September 2021. Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht SB_B07-04-02_2021u00_BE. In: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Bericht der Landesabstimmungsleiterin (= Statistischer Bericht). B 07 04-01, 2021 (berlin.de [PDF]).

Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (amtlich: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen) fand in Berlin am 26. September 2021 statt, zeitgleich mit der Bundestagswahl sowie der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirkverordnetenversammlungen. Ausgelöst wurde der Volksentscheid durch ein erfolgreiches Volksbegehren, mit dem der Berliner Senat zur Prüfung und Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufgefordert werden sollte. Trägerin des Volksbegehrens war die Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid e. V. in Berlin, die mit den Mitteln von Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu bekämpfen suchte. Im Volksentscheid befürwortete eine klare Mehrheit von 58 % der Abstimmenden das Volksbegehren, das zudem das Zustimmungsquorum überwand.

Trotz der Annahme des Volksbegehrens durch das Stimmvolk wurden die darin genannten Maßnahmen bislang nur teilweise umgesetzt. So wurde zwar die geforderte Expertenkommission zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Vergesellschaftung im Jahr 2022 eingesetzt und der Abschlussbericht 2023, der die Möglichkeit der Vergesellschaftung bejaht, vorgelegt. Die Kernforderung, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen durch den Senat und seine Einbringung ins Abgeordnetenhaus, wurde bislang (Stand: September 2025) nicht umgesetzt.

Im Juli 2025 legte die Berliner SPD den Entwurf eines „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ vor, das jedoch eine andere Zielrichtung als das Volksbegehren verfolgt. Die ebenfalls regierende CDU lehnt die Umsetzung des Volksbegehrens rundweg ab.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte aufgrund der Untätigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus bereits im September 2023 angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Am 26. September 2025 stellte sie diesen im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Sie kündigte zugleich an, dieses Gesetz per Volksbegehren vom Berliner Stimmvolk beschließen lassen zu wollen. Es würde bei der Annahme durch das Berliner Stimmvolk dann unmittelbar in Kraft treten.