Vergesellschaftung (Wirtschaft)

Die Vergesellschaftung ist ein in der Weimarer Verfassung (WRV) und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erwähnter Rechtsbegriff, welcher die Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter oder ganzer Unternehmen in eine Form von Gemeineigentum oder Gemeinwirtschaft bezeichnet.

Weder in der Weimarer Republik noch unter Geltung des Grundgesetzes wurde von dieser verfassungsrechtlichen Möglichkeit bisher Gebrauch gemacht. Politisch und in der Rechtswissenschaft wird debattiert, ob und wie der Wechsel der Rechtsform von Unternehmen zu einem weniger privatnützigen, sozialorientierten Wirtschaften führen kann. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Überführung von Eigentum durch Enteignung mit anschließender Entschädigung. Ebenfalls wird die Einführung einer neuen Rechtsform als Angebot für interessierte Unternehmer diskutiert.