Deutscher Adel
Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe. Insbesondere übten Angehörige des Adels in den meisten deutschen Territorien die Herrschaft aus oder waren maßgeblich an ihr beteiligt. Der deutsche Adel war aufgrund der territorialen Zersplitterung sehr heterogen. Eine Darstellung bzw. Beschreibung einer einheitlichen „nationalen Adelsgeschichte“ ist daher nicht möglich.
Ab dem 11./12. Jahrhundert war der Adel im rechtlich-sozialen Sinne ständisch organisiert und Teil der Ständeordnung. Nicht-Adlige konnten im Mittelalter als Ritter, ab dem 14. Jahrhundert durch Nobilitierung in den Adel aufsteigen. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 war der deutsche Adel eng mit diesem verbunden, da Erhebungen in den Adelsstand für das Reichsgebiet den römisch-deutschen Kaisern und Königen vorbehalten waren. Nach 1806 waren alle deutschen Bundesfürsten zur Nobilitierung berechtigt; das änderte sich auch nicht durch die Gründung des bundesstaatlich organisierten Deutschen Kaiserreichs im Jahre 1871. Mit dem Ende des Deutschen Bundes 1866, dem Österreich angehört hatte, und der Gründung Österreich-Ungarns 1867 trennte sich der österreichische Adel vom übrigen deutschen Adel. Der Schweizer Adel hatte bereits seit dem Ausscheiden der Schweiz aus dem Heiligen Römischen Reich 1648 eine eigenständige Entwicklung genommen.
Nach der Novemberrevolution von 1918/19 wurden mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben. In Deutschland gibt es heute nach Schätzungen rund 80.000 Nachfahren des historischen Adels. Die Nachkommen des historischen Adels stellen oftmals eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensformen, Umgangsweisen und differenziertem Standesethos dar.
- ↑ Die Zuweisung „deutsch“ ist zunächst nur nachträglich geographisch, mit der Zeit auch kulturell und sprachlich, sowie schließlich politisch und staatsrechtlich zu sehen.
- ↑ In Österreich dagegen wurde der österreichische Adel durch das Adelsaufhebungsgesetz komplett aufgehoben und die Verwendung von Adelsprädikaten und Titeln in den Namen verboten.
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- ↑ „Der deutsche Adel erscheint im europäischen Vergleich besonders vielfältig und segmentiert. Nationale Adelsgeschichte zu schreiben, ist daher – zumindest derzeit – weder möglich noch angemessen. Stattdessen kommen sowohl für das 19. als auch für das 20. Jahrhundert primär Untersuchungen unterschiedlicher Adelsgruppen (Standesherren, Militäradel, Adelsverbände usw.) in Betracht.“ Eckart Conze, Monika Wienfort: Einleitung – Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckart Conze, Monika Wienfort: Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 1.
- ↑ Walter Demel: Die Spezifika des europäischen Adels – Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema. In: Zeitenblicke (Archivierte Kopie ( vom 20. November 2011 im Internet Archive))
- ↑ Verfassung des Deutschen Reiches, Artikel 109, in: Verfassung des Deutschen Reichs (1919)#Artikel 109
- ↑ Namenszusätze: So wurde der Adel in Deutschland abgeschafft. Abgerufen am 23. Juni 2025.
- ↑ Ijoma Mangold: Eine Klasse für sich. In: Die Zeit 41, 7. Oktober 2010, S. 17–19.
- ↑ Jens Jessen: Was vom Adel blieb. Eine bürgerliche Betrachtung, zu Klampen Essay 2018, 104 Seiten, ISBN 978-3-86674-580-3.