Devisenausländer
Devisenausländer waren im deutschen Außenwirtschaftsrecht Wirtschaftssubjekte mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz, Hauptniederlassung oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Devisenausländer waren im deutschen Außenwirtschaftsrecht Wirtschaftssubjekte mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz, Hauptniederlassung oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.