Diagnosebezogene Fallgruppen
Diagnosis Related Groups (englisch; abgekürzt DRG; deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein Klassifikationssystem für ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren, mit dem Krankenhausfälle (Patienten) anhand von medizinischen Daten Fallgruppen zugeordnet werden. Zur Fallgruppenbestimmung werden methodische Ähnlichkeiten, die sogenannten Leistungsbezeichner herangezogen. Dies sind etwa Haupt- und Nebendiagnosen, Prozedurencodes oder demographische Variablen. DRGs werden seit Mitte der 1980er Jahre in verschiedenen Ländern zur Steuerung der Finanzierung des Gesundheitswesens verwendet. Dabei werden in den meisten Ländern die DRGs krankenhausbezogen zur Verteilung staatlicher oder versicherungsbezogener Budgets verwendet.
In Deutschland:
In Deutschland wurde 2003 das G-DRG-System eingeführt und dabei zu einem Fallpauschalensystem umgestaltet: Es wird seither zur Abrechnung von Entgelten für einzelne Behandlungstypen der einzelnen Behandlungsfälle verwendet. Jede Neuaufnahme eines Patienten in Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege definiert jeweils einen neuen Fall, der die weitere Behandlung kennzeichnet. Die festgestellten DRG, mit Haupt- und Nebenklassen, werden vom Leistungsträger zum Kostenträger als Abrechnungsgrundlage gemeldet. In diesem Kontext ist zu beachten:
- Es gibt mittlerweile zwei Umbenennungen des "G-DRG"-Systems, zunächst zu "aG-DRG" und anschließend zu "rG-DRG".
- Das in Deutschland zusätzlich geschaffene und im Jahr 2024 dann auch hier in Deutschland eingeführte sektorenübergreifende medizinisch-ökonomische Klassifizierungssystem der Hybrid-DRG ist kein Bestandteil des G-DRG (bzw. aG-DRG/rG-DRG)-Systems und existiert eigenständig daneben, gleichzeitig für den stationäre Versorgungsbereich und den ambulanten ärztlichen Versorgungsbereich.
Die auf die einzelnen DRG bezogenen Pauschalen stellen ein kalkulatorisches Umlagemodell dar, dass vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) inhaltlich betreut und jährlich weiterentwickelt wird. Die DRG stellen dabei ausdrücklich keine jeweils tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Kosten der Behandlung dar.
In der Schweiz:
In der Schweiz wurde das Fallpauschalen-System SwissDRG und die damit verknüpfte neue Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 eingeführt. Die Schweizer Version basiert auf dem System German DRG (G-DRG) und wurde angepasst an die Besonderheiten des föderalistisch strukturierten Gesundheitssystems der Schweiz. Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG.
- ↑ A. Vera, M. Lüngen: Die Reform der Krankenhausfinanzierung in Deutschland und die Auswirkungen auf das Krankenhausmanagement. In: WiSt - Das Wirtschaftsstudium, Jahrgang 31, Nr. 11, 2002, S. 638 ff.