Diebstahl (Österreich)
In der Österreichischen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach § 127 StGB. Da der Wortlaut weitgehend mit dem des deutschen StGB übereinstimmt, gelten die dort zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen angestellten Überlegungen auch für das österreichische Strafrecht.