Dienstflagge der Bundesbehörden
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge) ist eine in Deutschland seit dem 7. Juni 1950 in der durch den Bundespräsidenten erlassenen „Anordnung über die deutschen Flaggen“ (FlaggAO) bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Dienstflagge. Sie zeigt neben den deutschen Nationalfarben den Bundesschild.