Diplom-Kaufmann
Diplom-Kaufmann (Dipl.-Kfm.) und Diplom-Kauffrau (Dipl.-Kff., Dipl.-Kffr. oder Dipl.-Kfr.) waren in Deutschland und in der Schreibung Diplomkaufmann (Dkfm.) bis 1975 in Österreich die akademischen Grade, die mit dem erfolgreichen Abschluss eines Betriebswirtschaftsstudiums an einer Universität und gleichgestellten Hochschule im Regelfall erworben wurden. Das universitäre Studium ist wissenschaftlich ausgerichtet. Diplom-Kaufleute gehören zur Gruppe der Wirtschaftswissenschaftler. Rechtsgrundlage der Verleihung erfolgte nach der jeweiligen Studienordnung der Hochschule. An Fachhochschulen (FH) und Hochschulen wurden im Bereich der Betriebswirtschaftslehre meist die akademischen Grade Diplom-Betriebswirt (FH) oder auch Diplom-Kaufmann (FH) vergeben.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden heute nur noch Bachelor- und Mastergrade anstelle der Diplomgrade verliehen. An staatlichen Berufsakademien (BA) kann eine staatliche Abschlussbezeichnung als Kaufmann und als Diplom-Betriebswirt (BA) erlangt werden, die kein akademischer Grad und mit dem Zusatz für Berufsakademie „(BA)“ zu kennzeichnen sind. Einen Abschluss mit der Bezeichnung Diplom-Kaufmann (BA) gibt es nicht.