Direkte Demokratie
Als direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet man – im engeren Sinn – sowohl Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie – so betrachtet – hat somit zwei Bedeutungen:
- Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der die Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird, ohne Repräsentanten und repräsentative Übertragungsmechanismen. Eine Form der direkten Demokratie ist die Basisdemokratie.
- Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie. Dies wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als halbdirekte oder plebiszitäre Demokratie bezeichnet.
Das Gegenstück zur direkten Demokratie ist die indirekte Form der Beteiligung, die Repräsentative Demokratie.
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- 1 2 Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 5.6 Mitwirkungsdemokratie, S. 122 f. „Die direkte Demokratie läßt sich zwar einfach e contrario definieren, also als Demokratie ohne Repräsentanten und repräsentative Übertragungsmechanismen;“