Diversion (Deutschland)

Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im deutschen Jugendstrafrecht ein Mittel, den jugendlichen Straftäter um ein volles Jugendstrafverfahren „umzuleiten“ und damit insbesondere die Hauptverhandlung und eine frühzeitige Stigmatisierung als Straftäter zu vermeiden. Gemeint ist eine Umleitung um das System jugendstrafrechtlicher formeller Sozialkontrolle durch informelle Erledigung, häufig verbunden mit einer Weichenstellung vom Jugendstraf- zum Jugendhilferecht.

Darüber hinaus bezeichnet Diversion auch allgemein Ansätze, die sich um eine Reduktion strafrechtlicher Sanktionen zugunsten alternativer Reaktionen als Antwort auf Kriminalität bemühen, hierbei aber nicht so weit wie die Vertreter des kriminologischen Abolitionismus gehen wollen, die entweder das Gefängnis oder sogar allgemein das Strafrecht in Gänze abschaffen möchten.

  1. Bernd Heinrich: Diversion, §§ 45, 47 JGG Universität Tübingen 2003
  2. Bernd-Rüdeger Sonnen: Neuere Interventionsformen im Jugendstrafrecht, in: Bernd Dollinger, Henning Schmidt-Semisch (Hrsg.): Handbuch Jugendkriminalität. Interdisziplinäre Perspektiven, Springer Fachmedien Wiesbaden 2018, S. 501–514
  3. vgl. Siegfried Lamnek, Theorien abweichenden Verhaltens II. "Moderne Ansätze", 4. Auflage, Paderborn 2017, S. 290 ff.