Doppelirrtum

Als Doppelirrtum wird im Strafrecht eine Irrtumskonstellation bezeichnet, bei der der Täter nicht nur irrtümlich vom Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes ausgeht, sondern auch über die Reichweite des Rechtfertigungsgrundes irrt - mithin sowohl einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum als auch einem Erlaubnisirrtum in Form des Erlaubnisgrenzirrtums unterliegt.