Drehgestell
Ein Drehgestell ist ein Laufwerk eines Schienenfahrzeugs, in dem die Radsätze nicht direkt am Wagenkasten, sondern in einem um die Vertikalachse drehbaren Rahmen gelagert sind. Diese Bauweise verbessert die Fahrt in Bögen und ermöglicht eine gleichmäßigere Lastverteilung auf die Schienen.
Schienenfahrzeuge, die mit Drehgestellen ausgestattet sind, werden als Drehgestellfahrzeuge bezeichnet. Bei ihnen ruht der Wagenkasten auf zwei oder mehrere Drehgestellen. Im Gegensatz dazu spricht man von einrahmigen Fahrzeugen oder Einrahmenfahrzeugen, wenn sämtliche Radsätze in einem einzigen, starren Rahmen gelagert sind.
Ein wesentlicher Grund für den Einsatz von Drehgestellen bei Schienenfahrzeugen liegt im vergleichsweise geringen Achsabstand innerhalb eines Drehgestells gegenüber einem langen Wagenkasten mit starr gelagerten Radsätzen. Die Konstruktion ermöglicht das Befahren enger Gleisbögen, da sich die Drehgestelle um ihre Vertikalachse ausschwenken können, was auch als ausdrehen bezeichnet wird. Obwohl die Räder dabei weiterhin in einem Winkel zur Schiene laufen, ist dieser deutlich geringer als bei Fahrzeugen ohne Drehgestelle, was den Verschleiß reduziert und die Spurführung verbessert.
Die Verwendung mehrerer Radsätze in Drehgestellen erhöht zudem die Tragfähigkeit des Fahrzeugs. Darüber hinaus tragen Drehgestelle zur Verbesserung des Fahrkomforts bei weil Stöße vom Gleis nur auf einen Radsatz innerhalb des Drehgestells wirken, so dass sie nur gedämpft auf den Wagenkasten übertragen werden.
Drehgestelle werden in unterschiedlichen Bauformen ausgeführt, abhängig von ihrem Einsatzzweck. Neben der Anzahl der vorhandenen Radsätze unterscheidet man insbesondere zwischen Drehgestellen für Lokomotiven, Güterwagen und Reisezugwagen. Diese Fahrzeugtypen stellen jeweils spezifische Anforderungen an die Konstruktion hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Fahrkomfort.
Bei Hängebahnen wird das Drehgestell auch als Fahrgestell bezeichnet.