Durchführungskompetenz
Durchführungskompetenz (oder Ausführungskompetenz) sind in der Organisationslehre Rechte und Befugnisse, die einem Aufgabenträger zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben eingeräumt werden. Gegensatz ist die Führungskompetenz. Auch die Rechte und Pflichten, die die Bundesländer bei der Ausführung von Bundesgesetzen übernehmen, werden im öffentlichen Recht Ausführungs- oder Durchführungskompetenz genannt.