Durchlieferung

Eine Durchlieferung im strafrechtlichen Sinn liegt vor, wenn ein Ausländer aus einem anderen Staat in einen dritten Staat ausgeliefert wird und im Zuge der Auslieferung der Hoheitsbereich eines weiteren Staates berührt wird. Beispielsweise liefert Staat A einen mutmaßlichen Straftäter zur Strafverfolgung oder -vollstreckung an Staat B aus; das Flugzeug, mit dem der Straftäter transportiert wird, landet in Staat C zwischen. Für Staat C ist die Auslieferung von Staat A nach Staat B eine Durchlieferung.