EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr
Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr sowie zusätzliche Sektoren (EU-EHS 2, englisch European Union Emissions Trading System 2, EU-ETS 2) ist ein voraussichtlich 2027 startendes eigenständiges Emissionshandelssystem mit dem Ziel, die durch die Nutzung von Heiz- und Kraftstoffen verursachten CO2-Emissionen innerhalb der EU zu senken. Wie schon der bereits bestehende EU-Emissionshandel für Energie und Industrie (EU-ETS 1) ist auch der EU-ETS 2 nach dem Prinzip Cap and Trade aufgebaut. Anders als im EU-ETS 1 sind hier jedoch nicht die Verursacher von Emissionen (z. B. die Betreiber von Kohlekraftwerken) zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (Zertifikaten) verpflichtet, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen (z. B. Gasversorger). Bezogen auf den Cap-and-Trade-Ansatz bedeutet dies, dass zunächst eine jährlich sinkende Höchstmenge zulässiger Emissionen festgelegt wird (Cap), dann entsprechend viele Zertifikate herausgegeben werden und die erfassten Unternehmen Zertifikate auf einem Sekundärmarkt handeln können (Trade). Die Unternehmen sind verpflichtet, jedes Jahr so viele Zertifikate abzugeben, wie es den Emissionen entspricht, die durch die von ihnen in den Verkehr gebrachten Brennstoffe verursacht werden.
Ferner wird im EU-ETS 2 ― anders als im EU-ETS 1 ― von vornherein auf die kostenlose Vergabe von Zertifikaten verzichtet; alle Zertifikate werden versteigert. Die daraus erzielten Erlöse müssen vollständig für gegebenenfalls sozial flankierte Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden, zum Teil über einen neu eingerichteten Klimasozialfonds und zum Teil direkt durch die Mitgliedstaaten. Im EU-ETS 2 werden nur CO2-Emissionen erfasst und keine weiteren Treibhausgase.