EU-US Privacy Shield


Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
EU-US-Datenschutzschild
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Grundlage: Richtlinie 95/46/EG, insbesondere Artikel 25 Absatz 6
Fundstelle: ABl. L 207, 1. August 2016, S. 1–112
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung wurde für nichtig erklärt.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Der EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) umfasst informelle Absprachen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts seit dem Jahre 2015 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Er betrifft Zusicherungen der US-amerikanischen Bundesregierung und einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Die Kommission beschloss am 12. Juli 2016, dass die Vorgaben des Datenschutzschilds dem Datenschutzniveau der Europäischen Union entsprechen.

Die Absprache regelt den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden. Sie wurde notwendig, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 die bis dahin angewendete Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärte.

Am 16. Juli 2020 erklärte der EuGH auch den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über das EU-US Privacy Shield durch das Schrems-II-Urteil für ungültig.

Der EU-US Privacy Shield wurde zwischen dem Durchführungsbeschluss der Kommission 2016 und der Entscheidung des EuGH 2020 angewendet.

Nachfolger ist das EU-US Data Privacy Framework, für das die Europäische Kommission im Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss angenommen hat. Der Angemessenheitsbeschluss kann ab diesem Zeitpunkt als Grundlage für Datenübermittlungen an zertifizierte Organisationen in den USA dienen.

  1. Christiane Schulzki-Haddouti: EU-US-Datentransfer: EU-Mitgliedstaaten stimmen Privacy Shield zu. In: heise online. 8. Juli 2016, abgerufen am 10. Juli 2016.
  2. Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4176) (Text von Bedeutung für den EWR) , abgerufen am 28. Oktober 2016 Amtsblatt der EU, ABl. L 207 vom 1. August 2016, S. 1–112.
  3. Europäische Kommission lanciert EU-US-Datenschutzschild: besserer Schutz für den transatlantischen Datenverkehr. In: europa.eu. 12. Juli 2016, abgerufen am 12. Juli 2016.
  4. Martin Holland: Privacy Shield: Umstrittene Regeln für Datentransfers in die USA treten in Kraft. In: heise online. 12. Juli 2016, abgerufen am 12. Juli 2016.
  5. Urteil in der Rechtssache C-362/14 – Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner, abgerufen am 29. Februar 2016
  6. Stefan Krempl: EuGH kippt EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“. In: Heise Online Newsticker. 16. Juli 2020, abgerufen am 16. Juli 2020.
  7. Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten. In: bfdi.bund.de. 10. Juli 2023, abgerufen am 17. Juli 2023.