Ehrenhäftling (Nationalsozialismus)

Unter einem Ehrenhäftling verstanden die Nationalsozialisten eine prominente oder aus anderen Gründen wichtige Person in Haft. Der Begriff tauchte in den späten 1930er Jahren erstmals auf, häufig auch zusammen mit dem Begriff des Sonderhäftlings. Der Ehrenhäftling genoss Privilegien, die andere Häftlinge nicht hatten. Zwar gab es Hafterleichterungen wie besseres Essen, aber ein Verbot von Kontakt zu anderen Häftlingen. Zudem stand der Ehren- oder Sonderhäftling unter besonderer Aufsicht, um mögliche Befreiungsversuche durch Angehörige und Freunde zu unterbinden. Zu den Ehrenhäftlingen gehörten auch Verwandte von Häftlingen, die man als Geisel betrachtete. Manche Ehrenhäftlinge trugen Armbinden mit dem Aufdruck „Ehrenhäftling“.

  1. Der KZ-Häftling Emil Büge über den Ehrenhäftling Martin Luther: 1941 stolzierte jeden Morgen ein Zivilist von dem Zellenbau zum Revier zur schriftlichen Arbeit. Er wird als Geisel festgehalten und trägt eine Binde mit dem Aufdruck „Ehrenhäftling“ am Arm.
  2. Sven-Felix Kellerhoff: Zeitgeschichte: Was es hieß, „Ehrenhäftling“ Hitlers zu sein. In: Die Welt. 20. Dezember 2010, abgerufen am 23. März 2025.
  3. Kurt Schuschnigg: „Bedingungslose Loyalität zum Führer“. In: Der Spiegel. Nr. 11, 10. März 1968, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 23. März 2025]).
  4. Erich Kasberger: Macht auf Zeit. Die Gestapo München. Volk Verlag, München 2025, ISBN 978-3-86222-477-7, S. 58 f.