Eidgenössische Volksabstimmung über die Ehe für alle
Die eidgenössische Volksabstimmung über die Ehe für alle war eine Abstimmung über eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Seit dem 1. Juli 2022 dürfen homosexuelle Paare eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen und ein gemeinsames Kind adoptieren. Ausserdem erhalten gleichgeschlechtliche Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Gegen diese Änderung wurde von drei Komitees, die aus Mitgliedern von SVP, EDU, Mitte und EVP bestanden, das Referendum ergriffen. Da das Referendum zustande gekommen war, stimmte das Schweizer Stimmvolk über die Änderung am 26. September 2021 ab. Eine Mehrheit der Bevölkerung von 64,1 % stand hinter der Änderung.
- ↑ Volksabstimmung 26. September 2021. (PDF) In: Abstimmungsbüchlein. Bundeskanzlei, S. 6, abgerufen am 15. Januar 2022.
- ↑ Die „Ehe für alle“ tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Der Bundesrat; abgerufen am 19. Januar 2022.
- ↑