Fakultatives Referendum

Das fakultative Referendum (in Deutschland auch: Volkseinwand) ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der direkten Demokratie. Sie bezeichnet ein Referendum, bei dem eine politische Vorlage dem Stimmvolk auf Verlangen zur Abstimmung vorgelegt wird, obwohl eine Beschlussfassung auch ohne Referendum möglich wäre oder bereits erfolgt ist. Damit ist das fakultative Referendum das Gegenteil des obligatorischen Referendums, bei dem eine solche Abstimmung zwingend durchgeführt werden muss.

Je nach Ausgestaltung kann es verschiedene Wege geben, wie ein fakultatives Referendum ausgelöst werden kann, wobei auch mehrere Wege nebeneinander bestehen können. So ist denkbar, dass eine gewählte Vertretung selbst beschließt, dass das Stimmvolk über eine Vorlage abstimmen soll. Weiterhin kann es zulässig sein, dass andere Gewählte (beispielsweise eine zweite Kammer oder ein Staatspräsident) eine Referendumsabstimmung veranlassen. Zuletzt ist es möglich, dass das Stimmvolk selbst durch das Sammeln einer bestimmten Anzahl Unterschriften Stimmberechtigter binnen einer gesetzten Frist ein fakultatives Referendum auslöst („das Referendum ergreift“).

Vor allem in der Schweiz bildet das fakultative Referendum einen wesentlichen und wichtigen Baustein in der Verwirklichung der direkten Demokratie. Es kann dort auf eidgenössischer Ebene vom Stimmvolk, aber auch von den Kantonen angestrengt werden. In Österreich sind fakultative Referenden vor allem als Parlamentsrecht ausgestaltet. Sie kommen zwar deutlich seltener zur Anwendung, haben dann aber in aller Regel eine herausgehobene politische Bedeutung. In Deutschland sind fakultative Referenden von untergeordneter Rolle; nur einige wenige Länder (Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen) kennen diese, und dann jeweils in eng begrenzten Fällen.