Eidgenössische Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau»
Die eidgenössische Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau», oder kurz die sogenannte Gleichberechtigungsinitiative, verlangte eine Ergänzung von Art. 4 der Schweizer Bundesverfassung um die explizite Anerkennung der Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann und eine Übergangsbestimmung für die Umsetzung.
Die Initiative wurde am 15. Dezember 1976 eingereicht und am 11. Oktober 1980 aufgrund des Gegenentwurfs der Bundesversammlung zurückgezogen.