Eigenbistum
Ein Eigenbistum ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem Erzbischof einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden.
In der gesamten römisch-katholischen Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich in der Erzdiözese Salzburg, da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Das erste Eigenbistum war Gurk (heute Gurk-Klagenfurt), gegründet von Salzburger Erzbischof Gebhard im Jahr 1072. Erst 1933 wurde dieses Recht des Salzburger Erzbischofs im Österreichischen Konkordat aufgehoben.
- ↑ Salzburger Eigenbistümer. In: Historisches Lexikon Bayerns. Abgerufen am 9. März 2025.