Eigenverbrauch
Eigenverbrauch ist allgemein der Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für eigene Zwecke anstelle des Verbrauchs durch Dritte oder speziell der Rechtsbegriff im Umsatzsteuerrecht für die Abgabe von Leistungen, ohne dass der Unternehmer eine Gegenleistung erhält.