Eingriffsermächtigung
Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw. die Justiz verfassungsrechtlich rechtfertigen soll. Steht die Einschränkbarkeit eines Grundrechts unter Gesetzesvorbehalt, darf das Grundrecht nur durch (formelles) Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes (Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Urteil) eingeschränkt werden.
Eine staatliche Maßnahme, die ohne gesetzliche Rechtsgrundlage in Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt eingreift, ist verfassungswidrig.
- ↑ Christoph Gröpl: Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen ( des vom 2. April 2022 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Universität des Saarlandes, ohne Jahr, abgerufen am 3. November 2021.