Eingruppierung

Eingruppierung ist im Personalwesen und im deutschen Arbeitsrecht die (erstmalige) Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer Tarifgruppe eines Tarifvertrags, wobei deren Tätigkeitsmerkmale der ständig von ihm auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Arbeiter werden bei ihrer Einstellung einer Lohn-, Angestellte einer Gehaltsgruppe zugeordnet, die ihrer Qualifikation entspricht. Eine Eingruppierung ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema.

  1. Patrick Mückl, Das Arbeitsrecht der Energiewirtschaft, 2014, S. 243 f.