Tätigkeit

Als Tätigkeit (oder Betätigung; englisch activity) wird allgemein das zielgerichtete Handeln von Personen zwecks Erfüllung einer Aufgabe bezeichnet. Der Allgemeinbegriff umfasst viele Varianten menschlicher Betätigungen. Gegensatz ist die Untätigkeit.

Im gesamten Leben eines Menschen werden Tätigkeiten verschiedener Art verrichtet. Phasen der Untätigkeit heißen Müßiggang. Anders als dieser stellt jede Tätigkeit eine physikalische Leistung dar. Allgemein kann unterschieden werden danach, ob eine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich, ständig, gelegentlich oder einmalig ausgeübt wird. Entgeltliche Tätigkeiten werden dem Fachbegriff Arbeit zugeordnet. Im Hinblick auf Gefahrstoffe definiert § 2 Abs. 5 GefStoffV: „Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.“

  1. Klaus Peter Berger/Norbert Horn (Hrsg.), Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar, Band 1, 1995, S. 465
  2. Dudenredaktion (Hrsg.), Duden | Tätigkeit | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 30. April 2019.