Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif ist in der Finanzwissenschaft und der Steuerlehre die Berechnungsvorschrift (Steuertarif) zur Einkommensteuer. Er gibt an, wie viel Steuern auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Dies ist beispielsweise in § 32a EStG für Deutschland oder in § 33 EStG für Österreich festgelegt.

Grundsätzlich kann man bei der Erhebung der Einkommensteuer verschiedene Tarifverläufe unterscheiden: Progressiver Tarif (linear oder gestuft), Proportionaler Tarif (Flat Tax), Degressiver Tarif. Es kann auch nach Einkunftsarten unterschieden werden wie beispielsweise bei der dualen Einkommensteuer. Zur Definition der Höhe des Steuerbetrages in Abhängigkeit vom Einkommen dient in der Regel eine Steuerbetragsfunktion.