Einleitungsbehörde
Eine Einleitungsbehörde ist in Deutschland eine Dienststelle der Bundeswehr, die ein gerichtliches Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung gegen einen Soldaten bei Verdacht eines erheblichen Dienstvergehens einleiten kann oder bis 2002 ein Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte nach der Bundesdisziplinarordnung. Für Beamte entspricht sie heute der obersten Dienstbehörde, die Klage gegen Beamte in gerichtlichen Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz erheben kann, sowie der Staatsanwaltschaft in Strafverfahren.
Einleitungsbehörde ist grundsätzlich der Kommandeur einer Division, ein höherer Vorgesetzter oder Vorgesetzte in entsprechender oder vergleichbarer Dienststellung (§ 92 Abs. 1 Nr. 2 WDO), für Offiziere vom Dienstgrad eines Obersten und eines entsprechenden Dienstgrades an aufwärts oder für frühere Soldaten das Bundesministerium der Verteidigung (§ 92 Abs. 1 Nrn. 1 u. 3 WDO).