Einstellung des Strafverfahrens (Schweiz)

Als Einstellung des Strafverfahrens wird im Strafrecht der Schweiz und im schweizerischen Militärstrafrecht der Abschluss eines Untersuchungsverfahrens durch Beschluss der Staatsanwaltschaft bezeichnet.

  1. Cédric Müller: Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Universität Zürich, 2016