Einstimmigkeit
Einstimmigkeit bedeutet bei Abstimmungen in Kollegialorganen, dass deren Beschlüsse von allen anwesenden Stimmberechtigten und ohne Gegenstimmen gefasst werden müssen.
Einstimmigkeit bedeutet bei Abstimmungen in Kollegialorganen, dass deren Beschlüsse von allen anwesenden Stimmberechtigten und ohne Gegenstimmen gefasst werden müssen.