Abstimmung

Eine Abstimmung ist ein Instrument der gemeinschaftlichen Willenserklärung eines Kollegialorgans oder einer Personengruppe über vorgegebene Sachverhalte oder Wahlvorschläge durch Abgabe einer Stimme. Sie dient der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung.

Abstimmungen folgen vorher festgelegten Regeln. Diese können etwa durch Verfassung, Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung, Rechtsverordnung, Versammlungsbeschluss oder durch Gewohnheitsrecht festgelegt werden; meist wird durch Handzeichen oder Aufstehen abgestimmt. Dies erleichtert dem Versammlungsleiter die Stimmzählung zur Ermittlung der Mehrheiten, bei Zweifeln ist eine Gegenprobe angebracht. Auch eine schriftliche Abstimmung durch Stimmkarten (anonym oder namentlich, etwa bei Hauptversammlungen) ist möglich. Meist entscheidet die einfache (so genannte relative) Mehrheit, also die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen zu werten sind.

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 19 f.
  2. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 20