Mehrheit
Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen. Der Gegensatz ist die Minderheit.
Mit Mehrheit wird der größere oder überwiegende Teil an einer Sache oder bei einer Entscheidungsfindung bezeichnet. Sie ist von grundlegender Bedeutung bei demokratischen Entscheidungen in Form von Wahlen und Abstimmungen, ebenso im Gesellschaftsrecht (u. a. Aktienrecht, Vereinsrecht). Es gibt auch im Sachenrecht (unter anderem bei Wohneigentum, Erbrecht) Auskunft über die Eigentumsverteilung (etwa Bruchteilseigentum). Vorwiegend wird das Wort Mehrheit benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen aufzustellen, wobei insbesondere beschrieben wird, welche Art von Mehrheit notwendig ist, damit eine Entscheidung Gültigkeit erlangt.
Das Vorliegen einer Mehrheit bei einer Abstimmung oder Wahl gilt als ausreichende Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Die etwaige Definition basiert in der Regel auf mündlichen Vereinbarungen oder ist in Satzungen, Verordnungen, Gesetzen oder auch Verfassungen geregelt. Dieser Artikel beschreibt die zugrunde liegende Klassifikation, die auch in anderen Bereichen Anwendung findet.
Diese Klassifikation kann in mehreren Ebenen erfolgen, wobei sich die verschiedenen Arten miteinander kombinieren lassen. Man unterscheidet dabei
- nach erforderlicher „Höhe“ des Mehrs in Bezug auf den Grundwert;
- nach Grundmenge, das heißt auf Grundlage welcher Gesamtheit sich das Mehr berechnet.
Durch historische kulturelle und regionale Prägung kann sich die Auffassung zu einzelnen der nachfolgenden Begriffe unterscheiden.