Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, über den sie sich für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Parteien können natürliche oder juristische Personen sein. Durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Gesellschaft. Gesellschaftsverträge sind grundsätzlich formlos möglich, wenn sie nicht formbedürftige Leistungsversprechen enthalten.
Römisch-rechtlicher Vorläufer war die societas, die durch bloße Willenseinigung im Rahmen eines Konsensualkontrakts zustande kam.